Allgemeine Geschäftsbedingungen für Selbstfahrer

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Diese Vereinbarung wird am Datum der Veröffentlichung unter den auf der Rückseite angegebenen Mietinformationen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden gemäß dem in den Kundeninformationen auf der Rückseite angegebenen Namen oder der unter den Kundeninformationen auf der Rückseite angegebenen Adresse (im Folgenden als „Mieter“ bezeichnet) NICI geschlossen Handelsregister-Nr. Die unter den Kundeninformationen auf dem Blatt angegebene Nummer. Die unter den Fahrerinformationen auf dem Blatt angegebene Führerscheinnummer lautet wie folgt:

  1. Der Dienstleister verpflichtet sich, das besagte Fahrzeug zu mieten, und der besagte Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug für einen Zeitraum zu leasen, der den in den Mietinformationen auf dem Blatt angegebenen Terminen entspricht.

  2. Die Miet-/Leasinggebühren sind im Abschnitt „Gebühren“ auf dem Blatt angegeben und die Bedingungen entsprechen dem Originalangebot. Die Abrechnung und Fakturierung erfolgt gemäß den Bedingungen, mit denen der Mietvertrag abgeschlossen wird. Eventuelle Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Änderungen durch den Dienstleister.

  3. Der Mieter müsste dem Dienstleister eine Kaution zahlen, wie im umseitigen Abschnitt „Gebühren“ angegeben.

  4. Kilometer-/Kraftstoff-/Zeitberechnung: Unsere Garage-zu-Garage-Basis h Colombo-06 (40 km vom Flughafen bzw. Ort, von dem aus die Fahrzeuge versandt werden (auch wenn die Miete an einem anderen Ort beginnt oder endet). Der Kilometerstand wird auf kumulierter Basis berechnet Die Mietdauer beträgt also 560 km für 7 Tage. Die Anzahl der Miettage wird auf der Basis eines „Kalendertages“ und nicht auf der Basis von 24-Stunden-Zyklen berechnet. Etwaige Treibstoffdifferenzen am Ende der Miete werden dem Kunden basierend auf gutgeschrieben oder belastet ein ungefährer Wert, der auf den üblichen Kraftstoffpreisen basiert.

  5. Für den Fall, dass der Mieter beschließt, die Vertragsdauer zu verlängern, ist ein neuer Vertrag erforderlich und der Mieter verpflichtet sich, die genannten Mietgebühren vor Ablauf der ersten Mietdauer zu zahlen, unabhängig davon, ob dies vom Dienstleister verlangt wird oder nicht und eine innerhalb dieser Frist erhaltene Quittung vorliegt 3 Tage Vorankündigung. Jeder Verlängerungsantrag sollte per Post, Fax oder E-Mail mit Bestätigung des Mieters erfolgen.

  6. Im Falle einer Vertragsverlängerung verpflichtet sich der Mieter, die Miete gemäß Ziffer 2 anteilig zum bestehenden Mietpreis zu zahlen.

  7. Wenn der Mieter diese Zahlung nicht fristgerecht leistet, nimmt der Dienstleister das Fahrzeug in Besitz und alle Kosten für die Wiederbeschaffung desselben werden vom Mieter bezahlt, zusammen mit einer Strafe für verspätete Zahlung in Höhe von 5 % pro Monat des Rechnungswertes. Der Bürge/Zweitzeichner ist für die sichere Rückgabe des Mietfahrzeugs und die Begleichung aller fälligen Zahlungen verantwortlich.

  8. Wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird, verpflichtet sich der Mieter, die Miete zum Standard-Wochensatz (ohne Rabatt und ggf. mit saisonalen Zuschlägen) zu zahlen, der für Anmietungen bis zu 29 Tagen gilt. Bei Anmietungen, die 30 Tage oder länger dauern, fallen 25 % des Gesamtmietwerts der verbleibenden Vertragslaufzeit (zum Zeitpunkt der Kündigung) als Gebühr für die vorzeitige Kündigung an.

  9. Der Mieter verpflichtet sich, Wasser/Kühlmittel, Schmiermittel, Batteriewasser und Reifendruck regelmäßig zu überprüfen. Schäden, die durch Fahrlässigkeit aufgrund von unzureichendem Kühlmittel oder Motoröl, gebrochenem Keilriemen, zu niedrigem Reifendruck, Rissen oder anderen Reifenschäden entstehen, bleiben in der Verantwortung des Mieters.

  10. Schäden und Verluste, während sie sich im Gewahrsam des Mieters befinden, sind auf den standardmäßigen rückzahlbaren Kautionswert gemäß Tarif begrenzt (auch in Situationen, in denen auf die Kaution verzichtet wird) und sind unabhängig vom Verschulden vom Mieter zu tragen. Dieser Beitrag beinhaltet eine Unfallbearbeitungsgebühr in Höhe von 10,0 0 0 Rs, etwaige Leerlaufzeiten für die Reparatur des Fahrzeugs (basierend auf der Mietgebühr des Fahrzeugs) und Abschleppgebühren. Wenn der Kunde es versäumt, den Versicherungs- oder polizeilichen Anzeige-/Kontrollprozess einzuleiten oder die Versicherungsgesellschaft einen Anspruch wegen Fahrens aufgrund von Trunkenheit, Medikamenteneinnahme oder Fahrlässigkeit des Fahrers ablehnt, haftet der Kunde für den Gesamtschaden bis zur Höhe des in diesem Fall geltenden Betrags bei Verlust von Nummernschildern, Windschutzscheibenaufklebern, Steuerbescheinigungen oder auf Verlangen des Versicherungssachverständigen. Nach einem Unfall kann dem Mieter nach Ermessen des Mieters gegen Aufpreis ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Die Kilometer-/Kraftstoffberechnung des beschädigten Fahrzeugs und der Ersatz erfolgen von Werkstatt zu Werkstatt ab und bis Colombo-06. Im Falle einer Streitigkeit über Schäden/Reparaturkosten oder die Leerlaufzeit wird die rückzahlbare Kaution abzüglich etwaiger Abzüge und aller tatsächlichen Bankgebühren zusammen mit Kopien der Reparaturrechnungen nach Abschluss der Arbeiten zurückerstattet.

  11. Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter, die Abschleppkosten zu einer vom Dienstleister benannten Werkstatt zu tragen.

  12. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug nicht weiterzuvermieten, das Fahrzeug nicht von im Vertrag genannten Fahrern fahren zu lassen oder das Fahrzeug für illegale Zwecke zu nutzen. Bei Nichteinhaltung verfällt die Kaution und bei Nichteinhaltung der Schadensersatzanspruch. Der Mieter verpflichtet sich, den Dienstleister von jeglicher Haftung aus einer etwaigen rechtswidrigen Nutzung des Fahrzeugs freizustellen. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alle Haftungsansprüche, die sich aus dem Fahren unter Alkohol- oder Alkoholeinfluss oder dem Fahren ohne gültigen Führerschein ergeben. Ein vom Department of Motor Vehicles (DMV) von Sri Lanka ausgestellter Führerschein (mindestens 3 Jahre alt) oder ein von der Automobile Association of Colombo anerkannter internationaler Führerschein.

  13. Das gemietete Fahrzeug darf nicht für Wiedervermietungen, Taxifahrten, Lernzwecke, Geschwindigkeitstests, Abschleppen, Vorführungen, Abschleppen im Motorsport, Safarifahrten, Geländefahrten (Schotter, Sand, Schlamm/Wasser) und politische Kampagnen genutzt werden es sei denn, dies wurde zuvor mit schriftlicher Bestätigung des Mieters vereinbart. Bei Nichteinhaltung verfällt die Kaution und bei Nichteinhaltung der Schadensersatzanspruch.

  14. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass das gemietete Fahrzeug nicht in Sperrgebieten, Hochsicherheitszonen oder anderen unsicheren Bereichen geparkt oder unbeaufsichtigt gelassen wird. Das Fahrzeug darf nicht in Gebiete gebracht werden, die vom Verteidigungsministerium und den Versicherungsgesellschaften als unsicher eingestuft werden. In Nationalparks ist die Versicherung ungültig. Zu Zwecken der Sicherheit, Kilometerberechnung und Servicebenachrichtigung können die Fahrzeuge mit elektronischen Ortungsgeräten ausgestattet sein.

  15. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden und/oder Verletzungen und/oder Todesfälle, die auf einen Defekt und/oder ein mechanisches Versagen des Fahrzeugs zurückzuführen sind, noch für Verluste oder Schäden an im Fahrzeug transportierten oder zurückgelassenen Gegenständen. noch für Schäden, Verletzungen, Todesfälle, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder andere Schäden, die dem Mieter oder einer im Fahrzeug beförderten Person aus dieser Vereinbarung entstehen könnten.

  16. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, das Fahrzeug zu jeder angemessenen Tageszeit zu inspizieren

  17. Liefer- und Rücklieferzeiten liegen zwischen 7.30 und 18.30 Uhr, sofern dies nicht vorab in unserem Hauptbüro in Colombo 06 vereinbart wurde, und rund um die Uhr am Abhol-/Rückgabepunkt am Flughafen nur nach vorheriger Vereinbarung.

  18. Stornierungsbedingungen: Für jede Stornierung von Standardmietbuchungen wird eine Tagesmiete oder 25 % der gesamten Mietkosten (je nachdem, welcher Betrag höher ist) erhoben, während bei Hochzeitsbuchungen bei der Stornierung 50 % der Miete in Rechnung gestellt werden. Die Stornogebühr kann als Gutschrift für jede Fahrzeugmiete innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Stornierung verwendet werden. Bei Rückerstattungen internationaler Zahlungen fallen Bank- und Überweisungsgebühren an, die vom Kunden zu tragen sind. Für eine Änderung des Datums oder Modells wird eine Gebühr von Rs. erhoben. 1000 pro Reservierung. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung werden die Gebühren und die Meilengutschrift anteilig berechnet.

  19. Das Rauchen im Fahrzeug sowie das Mitführen der folgenden Gegenstände ist in Fahrzeugen jederzeit verboten: Haustiere, rohes/getrocknetes Fleisch, Durianfrüchte, Schusswaffen, Baumaterialien und alle illegalen Materialien. Es werden eine Tagesmiete und professionelle Reinigungsgebühren entsprechend den tatsächlichen Kosten (bis zu 10.000 Rs.) berechnet.

  20. Im Falle eines unwahrscheinlichen Unfalls oder einer Panne garantieren wir einen Ersatzwagen/Fahrer rund um die Uhr. Eventuelle Änderungswünsche bezüglich Fahrer oder Fahrzeug oder sonstige Beschwerden können je nach Anliegen noch am selben Tag per E-Mail oder unter unserer allgemeinen Rufnummer +94 77 394 6141 / +94 115 747474 eingereicht werden

  21. Der Kunde und seine Mitarbeiter im Falle einer Organisation verpflichten sich, den Fahrern oder Mitarbeitern des Mieters weder auf persönlicher noch auf organisatorischer Ebene eine alternative Beschäftigung anzubieten oder diese anzubieten.

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